AGB

 «MIETMATERIAL»

 

 

Eigentum am Material
Das Mietmaterial bleibt Eigentum des Vermieters. 

 

Haftungsausschluss/Versicherung
Sämtliche Versicherungen (Haftpflichtversicherung, Bruchversicherung, Materialdefekt, Diebstahl usw.) sind Sache des Mieters. Der Vermieter haftet in keiner Weise für während der Mietdauer eingetretene Schäden an Sachen oder Personen. Defektes oder gestohlenes Material muss durch den Mieter bezahlt werden. Der Mieter haftet für grobfahrlässige Schäden.

 

Saisonmiete Wintersportartikel
Das saisonal gemietete Material muss Ende Saison jeweils bis spätestens zum 30. April zurück-gegeben werden. Für nach dem 1. Mai zurückgegebenes Material wird eine Pauschalgebühr von CHF 50.00 verrechnet. Nach dem 30. Juli werden sämtliche nicht retournierte Mietgegenstände zum aktuellen Wert in Rechnung gestellt.

 

Einstellung Skibindung 
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde die Richtigkeit seiner Daten und den ihm mitgeteilten Einstellwert, nach welchem die Bindung normgerecht eingestellt wurde. Er erklärt sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden.

 

Defekte Bikes/E-Bikes
Da Mietbikes oft auf Singeltrails und zum Freeriden benutzt werden, sind wir gezwungen, allfällige Beschädigungen und Kosten für defektes Material, das nicht auf normale Abnützung zurück zu führen ist, dem Mieter zu verrechnen. Der Mieter trägt somit im Schadenfall folgende Kosten:

  • bei grobfahrlässigen Schäden
    Materialkosten inkl. Reparaturkosten nach Aufwand
  • Bei Totalschaden oder Diebstahl:
    Bike der aktuellen Saison: max. 75% vom Neupreis Bike älter 1 Jahr: max. 50% vom Neupreis

 

Mindestalter für E-Bikes
Ein Elektrofahrrad darf ab 14 Jahren mit Spezialausweis G/M) gefahren werden. Ab dem 16. Geburtstag dürfen E-Bikes ohne Führerausweis gefahren werden. E-Bike-Fahrende haben die Vorschriften für Radfahrer zu beachten und müssen daher Radstreifen und signalisierte Radwege benützen

 

Datenschutz
Die Splügen Sport AG nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie gemäss dieser Datenschutzerklärung.

Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Abwicklung der Miete einverstanden. Splügen Sport AG verpflichtet sich gleichzeitig, die erhobenen Daten nur für den Zweck der Miete zu verwenden und diese nicht an Dritte weiterzugeben.

Der Kunde kann zusätzlich seine Einwilligung erteilen, dass die an Splügen Sport AG bekanntgegebenen persönlichen Daten zu Marketingzwecken (z.B. Werbung, Direkt-Mails) verwendet werden können. Dazu zählt die werbliche Ansprache per E-Mail und per Post. Auch in diesem Fall werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben. Die Einwilligung für die Verwendung der Daten zu Marketingzwecken kann jederzeit und kostenlos widerrufen werden. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail oder per Telefon.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand 
Der Vertrag unterliegt Schweizer Recht. Gerichtstand ist Ort der Vermietung.